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Beitrag vom: 11.01.2022 Kategorie: Archiv

Das Bestellerprinzip

Mit in Kraft treten des sogenannten „Bestellerprinzips“, das eigentlich „Vermieter-zahlt-immer-Prinzip“ heißen müsste, zahlt der Vermieter dem Makler die Provision, auch Courtage genannt, wenn dieser ihm einen passenden Mieter gefunden hat.

 

Makler dürfen vom Mieter KEINE PROVISION oder sonstige Gebühren mehr verlangen! WICHTIG: Auch Vermieter und Hausverwaltungen dürfen keine Gebühren für Mietvertrags-Erstellung, oder ähnliches verlangen!

 

Theoretisch gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass ein Mietinteressent einen, oder gleich mehrere Makler mit einem schriftlichen Suchauftrag beauftragt und dann im Erfolgsfall eine Provision an den Makler zahlen müsste.

 

ABER: Der beauftragte Makler darf Mietern keine Wohnungen aus seinem Bestand anbieten, sondern muss NUR für diesen Mieter eine Wohnung suchen und sich vom Vermieter die schriftliche Erlaubnis geben lassen, dass er dem Mieter diese Wohnung anbieten darf.

 

Wie sonst auch, muss der Makler dann zunächst die Fotos erstellen, evtl. fehlende Unterlagen besorgen und ein Exposé schreiben, damit er die Wohnung diesem Suchauftraggeber provisions- pflichtig anbieten darf.

 

Vorausgesetzt, die Wohnung interessiert den Suchenden, schaut er sich diese vielleicht an. Falls diese Wohnung dann doch nicht den Wunschvorstellungen entspricht, muss der Auftraggeber (Mieter) dem Makler auch NICHTS bezahlen!

 

PROBLEM: Der Makler darf diese Wohnung keinem weiteren Interessenten provisionspflichtig anbieten, auch wenn er 10 weitere schriftliche Suchaufträgen von Interessenten hat, die genau eine solche Wohnung suchen und bereit wären eine Provision zu bezahlen.

 

Das bedeutet, die Wohnung ist für den Makler wertlos! Die logische Konsequenz daraus ist, dass die meisten Makler keine Suchaufträge mehr annehmen werden, denn die Chance, dass der erste Interessent, diese extra für ihn gesuchte Wohnung tatsächlich nimmt, ist sehr gering.

 

In der Regel schauen sich Interessenten mindestens 8-10 Wohnungen an, bevor sie sich entscheiden. Also müsste der Makler für 10 gleiche Suchaufträge mindestens 80 Wohnung neu finden, denn für eine bereits „gezeigte“ Wohnung darf er keine Provision verlangen!

 

Gleichzeitig trägt der Makler das Risiko, dass diese Interessenten bei einem anderen Makler oder Privatanbieter fündig werden und er völlig leer ausgeht.

 

Makler sind Unternehmer und müssen wirtschaftlich handeln und können nicht umsonst arbeiten, deshalb werden es Suchende, die bereit sind eine Provision zu zahlen, weil sie z.B. von Hamburg nach München umziehen müssen, oder keine Zeit haben sich selbst um die Wohnungssuche zu kümmern, es schwer haben einen Makler zu finden, der bereit ist einen solchen Risiko behafteten Suchauftrag anzunehmen.

 

Besonders für die ohnehin schon schwer vermittelbaren Mieter, wie z.B. Sozialhilfe-Empfänger, Großfamilien, Alleinerziehende, Haustierhalter, Ausländer, Studenten und Auszubildende wird es zukünftig noch schwerer werden eine Wohnung zu finden. Mit Einführung des Bestellerprinzips verlieren diese Mietergruppen die Makler als Ihre Fürsprecher beim Vermieter. Makeln heißt vermitteln zwischen zwei Parteien, die meist gegensätzliche Interessen haben.

 

Bisher war genau diese Neutralität für Makler selbstverständlich, da er vom Mieter bezahlt wurde und vom Vermieter die Wohnung zur Vermittlung erhielt. Mit dem Bestellerprinzip ist der Makler per Gesetz zum einseitigen Interessens-Vertreter der Vermieter geworden und muss sich zu 100% nach seinen Wünschen zur Mieterauswahl richten. Natürlich bevorzugen Vermieter finanziell gut gestellte Mieter aus einem stabilen sozialen Umfeld mit geringem Konfliktpotential für andere Bewohner des Hauses.

 

Auch Immobilienbesitzer müssen wie Unternehmer wirtschaftlich denken und Risiken vermeiden, besonders wenn die Immobilien, wie bei den meisten Vermietern, noch mit Hypotheken belastet sind. Aus diesem Grund verlassen sich Vermieter gerne auf die große Vermietungserfahrung, die Marktkenntis und das Wissen im Mietrecht von professionellen Maklerbüros wie Pieroth Immobilien & Hausverwaltung e.K., das seit 1995 bereits mehr als 700 Wohnungen vermittelt hat.

 

Das nun Vermieter neben ihrem Mietausfall-Risiko, Leerstandskosten und Modernisierungs-verpflichtungen auch noch die Maklerkosten tragen müssen, wird sich natürlich in der Miethöhe und in den Vertragsbedingungen negativ für Mieter bemerkbar machen.

 

Ein echtes Bestellerprinzip oder eine Provisionsteilung für Vermieter und Mieter wäre wünschenswert gewesen, aber das seit dem 01.06.2015 bestehende Gesetz hat seinen Sinn völlig verfehlt. Gerade die Mietergruppen, die durch das Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse entlastet werden sollten, werden dadurch zukünftig mehr Nachteile als Vorteile haben!

 

AUSWIRKUNGEN des „Bestellerprinzips“ für MIETER
VORTEILE NACHTEILE
+ Alle Wohnungsangebote provisionsfrei – Höhere Mieten
  – schlechtere Vertrags-Bedingungen
  – Verlust der Vertragsfreiheit
  – Keine Wahlfreiheit
  – weniger Immobilienangebote im Internet
  – Verlust des Maklers als „Fürsprecher“
  – schlechtere Chancen für „Problemmieter“
  – keine Markt- und Kostentrasparenz
AUSWIRKUNGEN des „Bestellerprinzips“ für VERMIETER
VORTEILE NACHTEILE
+ Makler ist nur Ihnen verpflichtet – Kostet Vermittlungs-Provision
+ Mehr Nachfrage von Interessenten – schlechtere Bewerber-Qualität
+ bessere Verhandlungs-Position – Verlust der Vertragsfreiheit
  – ohne Makler mehr Arbeit
  – ohne Makler hohes Risiko
AUSWIRKUNGEN des „Bestellerprinzips“ für MAKLER
VORTEILE NACHTEILE
+ Nur ein Vertragspartner (Vermieter) – Weniger Aufträge (Umsatzverlust)
+ Mehr Nachfrage von Interessenten – schlechtere Bewerber-Qualität
+ Wegfall der Wiederrufbelehrung für Mieter – größere Vermieteransprüche
+ Wegfall Nachweisbestätigung für Mieter – höherer Konkurrenzkampf
+ Verträge bedürfen der Schriftform – Verlust der Vertragsfreiheit
+ Marktbereinigung in der Maklerbranche – Einschränkung des Berufsrechtes

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