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Beitrag vom: 11.01.2022 Kategorie: Archiv

Seit 1. Mai 2014 ist die neue EnEV 2014 in Kraft

Seit dem müssen in jeder Immobilien-Anzeige detaillierte Angaben zum Energie-Ausweis gemacht werden. Außerdem muss bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie der Energie-Ausweis bei jeder Besichtigung dem Interessenten vorgelegt werden.

Sie wollen Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen, besitzen jedoch noch keinen Energieausweis?

Auch diese Dienstleistung erhalten Sie bei Ihrem Spezialisten für Wohnimmobilien Erwin Sczuka. Der Inhaber von Sczuka Immobilien ist durch eine weitere Zusatzausbildung berechtigt die Daten für Energie-Ausweise für Wohngebäude zu erfassen und je nach Erfordernis einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis nach EnEV 2014 zu beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sofort zu handeln, sollten Sie noch keinen Energieausweis haben. Anderenfalls drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000,- €.

Sie benötigen einen Energieausweis oder haben weitere Fragen zur EnEV 2014? Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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