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Verkaufsunterlagen

Alle Verkaufsunterlagen beisammen?

Unterlagen? Wo Sie Energieausweis & Co erhalten

 

Durch den Grundbuchauszug beweisen Sie, dass Immobilie und Grundstück auch wirklich Ihnen gehören.
Denn hier werden Eigentümer und alle weiteren Grundstücksdaten wie bestehende Hypotheken oder Nießbrauchrechte eingetragen.
Der Grundbuchauszug ist daher beim Verkauf ein unverzichtbares Dokument. Beantragen können Sie ihn beim Grundbuchamt im Amtsgericht.
Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro, eine beglaubigte Kopie 20 Euro.
Flurkarte/Katasterplan
Die Flurkarte ist für den Verkauf nicht zwingend notwendig, kann aber sehr hilfreich sein. In ihr sind die genauen Grundstücksgrenzen sowie die umliegenden Grundstücke eingezeichnet. Diese Daten sind wichtig, um eine professionelle Werteinschätzung der Immobilie vorzunehmen. Die Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt. Sie kostet je nach Stadt zwischen 11 und 55 Euro. Die Stadt Kassel hat ihre Daten hierzu mittlerweile digitalisiert und stellt sie jedem kostenlos im Geoportal Kassel zur Verfügung.

 

Bauakte – Baupläne, Baubeschreibung, Flächenberechnungen uvm.
In der Bauakte befinden sich im Idealfall alle relevanten Dokumente rund um das zu verkaufende Gebäude.
Dazu zählen die Baupläne, die Baubeschreibung, die Baugenehmigung sowie Flächenberechnungen und Maßangaben.
Bei älteren Gebäuden kann es sein, dass nicht alle relevanten Informationen vorliegen.
Auf eine Baugenehmigung kann im Fall einer älteren Immobilie verzichtet werden.
Fehlen jedoch Flächenberechnungen, muss die Immobilie neu vermessen werden.
Die Bauakte erhalten Sie beim Bauamt ihrer Gemeinde. Je nach Amt kommen hierbei Verwaltungsgebühren von 5 bis 100 Euro auf Sie zu. In Kassel geht die Einsicht recht unkompliziert im Bauaktenarchiv.

 

Grundriss
Einen einfachen Grundriss finden Sie in der Regel in der Bauakte. Allerdings können die wenigsten Kaufinteressenten etwas mit den reinen Bauzeichnungen anfangen.
Deshalb ist es sinnvoll, eine moderne Zeichnung oder sogar einen 3D-Grundriss anfertigen zu lassen. Hierfür gibt es mittlerweile viele Anbieter.
Die Kosten hängen vom jeweiligen Anbieter ab.
Energieausweis Verkaufsrelevante Unterlagen? Wo Sie Energieausweis & Co erhalten ?
Viele Eigentümer wissen es nicht: Doch ein Energieausweis ist beim Immobilienverkauf seit 2014 Pflicht. Wer keinen gültigen Energieausweis nachweisen kann, kann dafür im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen. Preislich unterscheiden sich der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis stark. Welche Variante für Ihr Haus oder Ihre Wohnung die richtige ist hängt vor allem vom Baujahr des Gebäudes ab. Gerne können wir Sie hierzu beraten und Ihnen Kontakte für die Erstellung des Ausweises nennen.
Weitere wichtige Dokumente für den Verkauf
Neben diesen wichtigen Unterlagen gibt es noch viele weitere Dokumente, die für einen reibungslosen Verkauf wichtig sind. Dazu zählen unter anderem eine Auflistung der Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Handwerkerrechnungen, Garantieurkunden über in der Immobilie befindliche Geräte und Möbel.
Bei Eigentumswohnungen ist außerdem eine Teilungserklärung unerlässlich. Sie wollen sich nicht den Stress machen und den Dokumenten hinterherjagen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir helfen Ihnen gerne beim Verkauf. Alle Dokumente zusammenzusuchen, kann viel Zeit in Anspruch nehmen.
Ein Profi-Makler übernimmt all diese Services für Sie und besorgt zudem alle Dokumente, die für eine professionelle Werteinschätzung notwendig sind


Nachricht des Immobilienverbandes

Hier zum Download der PDF Datei 


Woran erkenne ich einen seriösen Makler?

 

Wussten Sie, dass es über 800.000 Immobilienunternehmen in Deutschland gibt ?

 

Die Immobilienbranche gehört somit zu den stärksten Branchen in Deutschland. Schauen Sie einmal in das Telefonbuch, fast 300 Immobilienmakler-Unternehmen sind hier in Kassel eingetragen, deutschlandweit sind es über 40.000. Dazu kommen Hausverwaltungen, Finanzierungsvermittler, Architekten uvm. (Stand 2019)

 

Gar nicht so leicht hier die passenden Geschäftspartner für das eigene Anliegen zu finden, oder? Wenn Sie dazu noch bedenken, dass die „Bezeichnung“ Makler nicht geschützt ist, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufes mehr als gering sind, wird die Suche nach einem seriösen Unternehmen, mit dem man gerne zusammenarbeiten möchte, wie die Suche nach der „Nadel im Heuhaufen“.

 

Daher möchten wir Ihnen einige Tipps geben, woran Sie einen seriösen Makler erkennen. Was unterscheidet einen guten Immobilienmakler von einem weniger vertrauenswürdigen?

 

Und woran erkenne ich nun einen seriösen Immobilienmakler?

 

Empfehlung Der einfachste Weg einen seriösen Immobilienmakler zu finden, ist natürlich, er wird Ihnen von jemandem empfohlen, der bereits erfolgreich mit diesem zusammengearbeitet hat.

Sehen sie hier das ganze Dokument als PDF, auch zum Download.



Meine Immobilie im Alter Buch – Neuerscheinung

Der neue Ratgeber für alle Eigentümer Der Praxisratgeber rund um das Thema: „Was mache ich mit meiner Immobilie im Alter“ Die Autoren geben Ihnen wertvolle Tipps: 1. Setzen Sie sich kritisch mit der Frage auseinander: Was mache ich mit meiner Immobilie im Alter? 2. Suchen Sie das Gespräch mit Verwandten und Freunden 3. Seien Sie offen für Kompromisse 4. Lassen Sie sich von einem ausgewiesenen Experten unterstützen.


Das Bestellerprinzip

Mit in Kraft treten des sogenannten „Bestellerprinzips“, das eigentlich „Vermieter-zahlt-immer-Prinzip“ heißen müsste, zahlt der Vermieter dem Makler die Provision, auch Courtage genannt, wenn dieser ihm einen passenden Mieter gefunden hat.

 

Makler dürfen vom Mieter KEINE PROVISION oder sonstige Gebühren mehr verlangen! WICHTIG: Auch Vermieter und Hausverwaltungen dürfen keine Gebühren für Mietvertrags-Erstellung, oder ähnliches verlangen!

 

Theoretisch gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass ein Mietinteressent einen, oder gleich mehrere Makler mit einem schriftlichen Suchauftrag beauftragt und dann im Erfolgsfall eine Provision an den Makler zahlen müsste.

 

ABER: Der beauftragte Makler darf Mietern keine Wohnungen aus seinem Bestand anbieten, sondern muss NUR für diesen Mieter eine Wohnung suchen und sich vom Vermieter die schriftliche Erlaubnis geben lassen, dass er dem Mieter diese Wohnung anbieten darf.

 

Wie sonst auch, muss der Makler dann zunächst die Fotos erstellen, evtl. fehlende Unterlagen besorgen und ein Exposé schreiben, damit er die Wohnung diesem Suchauftraggeber provisions- pflichtig anbieten darf.

 

Vorausgesetzt, die Wohnung interessiert den Suchenden, schaut er sich diese vielleicht an. Falls diese Wohnung dann doch nicht den Wunschvorstellungen entspricht, muss der Auftraggeber (Mieter) dem Makler auch NICHTS bezahlen!

 

PROBLEM: Der Makler darf diese Wohnung keinem weiteren Interessenten provisionspflichtig anbieten, auch wenn er 10 weitere schriftliche Suchaufträgen von Interessenten hat, die genau eine solche Wohnung suchen und bereit wären eine Provision zu bezahlen.

 

Das bedeutet, die Wohnung ist für den Makler wertlos! Die logische Konsequenz daraus ist, dass die meisten Makler keine Suchaufträge mehr annehmen werden, denn die Chance, dass der erste Interessent, diese extra für ihn gesuchte Wohnung tatsächlich nimmt, ist sehr gering.

 

In der Regel schauen sich Interessenten mindestens 8-10 Wohnungen an, bevor sie sich entscheiden. Also müsste der Makler für 10 gleiche Suchaufträge mindestens 80 Wohnung neu finden, denn für eine bereits „gezeigte“ Wohnung darf er keine Provision verlangen!

 

Gleichzeitig trägt der Makler das Risiko, dass diese Interessenten bei einem anderen Makler oder Privatanbieter fündig werden und er völlig leer ausgeht.

 

Makler sind Unternehmer und müssen wirtschaftlich handeln und können nicht umsonst arbeiten, deshalb werden es Suchende, die bereit sind eine Provision zu zahlen, weil sie z.B. von Hamburg nach München umziehen müssen, oder keine Zeit haben sich selbst um die Wohnungssuche zu kümmern, es schwer haben einen Makler zu finden, der bereit ist einen solchen Risiko behafteten Suchauftrag anzunehmen.

 

Besonders für die ohnehin schon schwer vermittelbaren Mieter, wie z.B. Sozialhilfe-Empfänger, Großfamilien, Alleinerziehende, Haustierhalter, Ausländer, Studenten und Auszubildende wird es zukünftig noch schwerer werden eine Wohnung zu finden. Mit Einführung des Bestellerprinzips verlieren diese Mietergruppen die Makler als Ihre Fürsprecher beim Vermieter. Makeln heißt vermitteln zwischen zwei Parteien, die meist gegensätzliche Interessen haben.

 

Bisher war genau diese Neutralität für Makler selbstverständlich, da er vom Mieter bezahlt wurde und vom Vermieter die Wohnung zur Vermittlung erhielt. Mit dem Bestellerprinzip ist der Makler per Gesetz zum einseitigen Interessens-Vertreter der Vermieter geworden und muss sich zu 100% nach seinen Wünschen zur Mieterauswahl richten. Natürlich bevorzugen Vermieter finanziell gut gestellte Mieter aus einem stabilen sozialen Umfeld mit geringem Konfliktpotential für andere Bewohner des Hauses.

 

Auch Immobilienbesitzer müssen wie Unternehmer wirtschaftlich denken und Risiken vermeiden, besonders wenn die Immobilien, wie bei den meisten Vermietern, noch mit Hypotheken belastet sind. Aus diesem Grund verlassen sich Vermieter gerne auf die große Vermietungserfahrung, die Marktkenntis und das Wissen im Mietrecht von professionellen Maklerbüros wie Pieroth Immobilien & Hausverwaltung e.K., das seit 1995 bereits mehr als 700 Wohnungen vermittelt hat.

 

Das nun Vermieter neben ihrem Mietausfall-Risiko, Leerstandskosten und Modernisierungs-verpflichtungen auch noch die Maklerkosten tragen müssen, wird sich natürlich in der Miethöhe und in den Vertragsbedingungen negativ für Mieter bemerkbar machen.

 

Ein echtes Bestellerprinzip oder eine Provisionsteilung für Vermieter und Mieter wäre wünschenswert gewesen, aber das seit dem 01.06.2015 bestehende Gesetz hat seinen Sinn völlig verfehlt. Gerade die Mietergruppen, die durch das Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse entlastet werden sollten, werden dadurch zukünftig mehr Nachteile als Vorteile haben!

 

AUSWIRKUNGEN des „Bestellerprinzips“ für MIETER
VORTEILE NACHTEILE
+ Alle Wohnungsangebote provisionsfrei – Höhere Mieten
  – schlechtere Vertrags-Bedingungen
  – Verlust der Vertragsfreiheit
  – Keine Wahlfreiheit
  – weniger Immobilienangebote im Internet
  – Verlust des Maklers als „Fürsprecher“
  – schlechtere Chancen für „Problemmieter“
  – keine Markt- und Kostentrasparenz
AUSWIRKUNGEN des „Bestellerprinzips“ für VERMIETER
VORTEILE NACHTEILE
+ Makler ist nur Ihnen verpflichtet – Kostet Vermittlungs-Provision
+ Mehr Nachfrage von Interessenten – schlechtere Bewerber-Qualität
+ bessere Verhandlungs-Position – Verlust der Vertragsfreiheit
  – ohne Makler mehr Arbeit
  – ohne Makler hohes Risiko
AUSWIRKUNGEN des „Bestellerprinzips“ für MAKLER
VORTEILE NACHTEILE
+ Nur ein Vertragspartner (Vermieter) – Weniger Aufträge (Umsatzverlust)
+ Mehr Nachfrage von Interessenten – schlechtere Bewerber-Qualität
+ Wegfall der Wiederrufbelehrung für Mieter – größere Vermieteransprüche
+ Wegfall Nachweisbestätigung für Mieter – höherer Konkurrenzkampf
+ Verträge bedürfen der Schriftform – Verlust der Vertragsfreiheit
+ Marktbereinigung in der Maklerbranche – Einschränkung des Berufsrechtes

Seit 1. Mai 2014 ist die neue EnEV 2014 in Kraft

Seit dem müssen in jeder Immobilien-Anzeige detaillierte Angaben zum Energie-Ausweis gemacht werden. Außerdem muss bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie der Energie-Ausweis bei jeder Besichtigung dem Interessenten vorgelegt werden.

Sie wollen Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen, besitzen jedoch noch keinen Energieausweis?

Auch diese Dienstleistung erhalten Sie bei Ihrem Spezialisten für Wohnimmobilien Erwin Sczuka. Der Inhaber von Sczuka Immobilien ist durch eine weitere Zusatzausbildung berechtigt die Daten für Energie-Ausweise für Wohngebäude zu erfassen und je nach Erfordernis einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis nach EnEV 2014 zu beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sofort zu handeln, sollten Sie noch keinen Energieausweis haben. Anderenfalls drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000,- €.

Sie benötigen einen Energieausweis oder haben weitere Fragen zur EnEV 2014? Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.



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Sczuka Immobilien
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